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09. Januar 2023

Energiepreisbremse: ZIA sieht den Handel benachteiligt

ZUGRUNDELEGUNG EINES CORONA-JAHRS „NICHT FAIR“
Mit einer Vielzahl von Maßnahmen wie einer Verkürzung des Rolltreppenbetriebs haben Handelsimmobilien Energie gespart. Symbolbild: Unsplash / Christian DeKnock

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) sieht in den Energiepreisbremsen wichtige Entlastungssignale. Mit Blick auf Regelungen für Handelsimmobilien und andere Großverbraucher kritisiert der ZIA allerdings „nicht nachvollziehbare Benachteiligungen“.

Iris Schöberl, Vizepräsidentin des ZIA: „Es ist sachlich überhaupt nicht nachvollziehbar, weshalb beim subventionierten Gaskontingent das Jahr 2021 als Maßstab gilt. In diesem wirtschaftlich üblen Corona-Jahr war der Verbrauch bei Handelsimmobilien nicht etwa typisch, sondern rekordverdächtig niedrig. Fair ist diese Berechnung nicht.“ Das Referenzjahr 2021 gelte zudem bei Großverbrauchern für alle Energiepreisbremsen, also Gas, Fernwärme und Strom.

 

Proaktiv Anstrengungen gezeigt

Die Handelsimmobilien in Deutschland haben ihrerseits seit Jahren proaktiv Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz gezeigt. Dies belegt eine Dokumentation des German Council of Shopping Places (GCSP) und des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA) auf Basis von Mitgliederbefragungen. Der Verbrauch wurde durch Modernisierungen und Investitionen in Gebäudetechnik nachhaltig gesenkt. Viele Mitglieder haben seit Zuspitzung der Energiekrise zusätzliche Schritte ergriffen, um den Verbrauch kurzfristig zu senken.

Vielzahl an Maßnahmen

Dabei haben sich die folgenden Maßnahmen seit dem Sommer als besonders effektiv erwiesen und teilweise bis zu 15 Prozent an Einsparungen ermöglicht: Reduzierung der Beleuchtung in Malls und Parkhäusern, temporäres Abschalten von Außenbeleuchtung und Außenwerbeanlagen, Reduktion der Kühl- und Wärmeleistung (geringere Solltemperatur im Winter), späteres Einschalten und früheres Ausschalten der Kältemaschinen und Lüftungsanlagen, Temperaturabsenkung der Warmwasserversorgung, Verkürzen des Rolltreppenbetriebs und Abschalten von Brunnen. Dies als zusätzliche Schritte, die über die Auflagen der  Energieeinsparungsverordnungen hinausgehen. Erste Zahlen aus dem Oktober zeigen, dass gegenüber dem Vergleichsjahr 2019 weitere Einsparungen möglich sind. Die Akteure der Handelsimmobilien stehen darüber hinaus im engen Austausch mit ihren Mietpartnern, um die Einsparpotenziale bestmöglich auszunutzen und zugleich den sicheren und reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.

 

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