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Kaufabbrüche und Umsatzverluste befürchtet der Handelsverband Deutschland (HDE) aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Bankenaufsicht sowie der EU-Kommission. „Der Online-Handel könnte sehr darunter leiden, dass keine weitere Verlängerung der Umsetzung der starken Kundenauthentifizierung genehmigt wurde“, so Ulrich Binnebößel, Zahlungsexperte beim HDE. Somit müssen spätestens ab Januar 2021 nach einer Übergangsfrist die meisten Kreditkartenzahlungen im Internet besonders abgesichert werden. Bislang werden nur wenige Transaktionen mit der dann vorgeschriebenen Zwei-Faktor-Authentifizierung abgewickelt. „In der Regel verzichtet der Händler auf eigenes Risiko zugunsten einer bequemen Kaufabwicklung für den Kunden auf die starke Authentifizierung. Diese Option steht allerdings künftig nicht mehr zur Verfügung“, so der HDE-Experte weiter. Der Kunde müsse der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie entsprechend Instrumente wie App-TAN oder Chip-TAN-Verfahren einsetzen, die vom Kartenherausgeber vorgegeben werden.
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