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26. April 2024

Amazon mit BGH-Einstufung nicht einverstanden

Der deutsche Bundesgerichtshof hat sich im Rechtsstreit des Bundeskartellamts mit Amazon an die Seite der Wettbewerbshütenden gestellt. Die Einstufung als Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" war der erste Schritt in einem zweistufigen Verfahren. In einem zweiten Schritt könnten dem Konzern bestimmte Praktiken verboten werden. So könnte es dem Online-Riesen etwa untersagt werden, eigene Angebote bei der Darstellung zu bevorzugen. Dazu eine Amazon-Sprecherin: „Wir stimmen der Entscheidung des Gerichts nicht zu und werden weitere Rechtsmittel prüfen. Der Einzelhandelsmarkt, online wie offline, ist sehr groß und ausgesprochen wettbewerbsintensiv. Damit Kunden und Unternehmen weiter auf unsere Innovationsfähigkeit vertrauen können und davon profitieren, werden wir weiterhin mit dem Bundeskartellamt kooperieren.“

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