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12. Februar 2024

Erst einmal keine Mehrheit für EU-Lieferkettengesetz zu sehen

Unter den EU-Staaten zeichnet sich vorerst keine Mehrheit für ein europäisches Lieferkettengesetz ab. Eine Abstimmung über eine zuvor von Unterhändler ausgehandelte Einigung wurde spontan verschoben, wie die belgische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. Das liegt auch daran, dass in Deutschland FDP-geführte Ministerien kurz angekündigt hatten, dem Vorhaben nicht zustimmen zu wollen. Die FDP erklärte, auch andere EU-Länder hätten Bedenken.

Durch das EU-Lieferkettengesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der Union profitieren. Sie sollen zudem stärker auf die Einhaltung der Pariser Klimaziele verpflichtet werden. Deutschland hat bereits ein Lieferkettengesetz. Das EU-Vorhaben geht aber auch über die deutschen Vorgaben hinaus. So gilt es für mehr Unternehmen und sieht mehr Möglichkeiten vor, rechtlich gegen Unternehmen vorzugehen, die sich nicht an die Vorgaben halten.

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