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Die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon hat bereits mehr als 18.000 Mitkläger gefunden. Angemahnt wird, dass das Unternehmen bei seinem Angebot Prime Video seit Februar Werbung schaltet und werbefreies Streaming nur gegen eine zusätzliche monatliche Gebühr ermöglicht. Die Verbraucherzentrale fordert für jeden Kläger die Rückerstattung der monatlichen Gebühr von 2,99 Euro, da Amazon bei der Änderung der Geschäftsbedingungen weder eine Zustimmung eingeholt noch einen Widerspruch zugelassen habe.
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