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30. Oktober 2023

Gastro-Branche: Spielraum für Sieben-Prozent-Satz

BDS-HAUPTGESCHÄFTSFÜHRER MARKUS SUCHERT APPELLIERT AN POLITIK
Damit sich Gäste den Restaurantbesuch auch weiterhin leisten können, hoffen die Gastronomen auf Beibehaltung der sieben Prozent Mehrwertsteuer.
Symbolbild: Unsplash / Alex Haney

Die Gastronomiebranche zittert vor der Rückkehr zu 19 Prozent Mehrwertsteuern auf Speisen. Die Abkehr von den zurzeit geltenden sieben Prozent würde eine Verteuerung der Gerichte in Restaurants bedeuten. BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert appelliert anlässlich der Steuerschätzung 2024 noch einmal an die Politik.

Die Regierung hat ihre Entscheidung zur Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen von der Steuerschätzung für das Jahr 2024 abhängig gemacht. Nun liegen die Zahlen schwarz auf weiß vor, und sie sind besser, als noch im Frühjahr erwartet. „Die Zahlen zeigen eine positive Entwicklung, und noch wichtiger: Es gibt definitiv Spielraum. Daher muss die Politik jetzt Farbe bekennen und im Sinne der Planungssicherheit für die Unternehmen der (System-)Gastronomie eine Entscheidung für die Fortführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes treffen und nicht die Verantwortung auf andere schieben. Sympathie allein reicht jetzt einfach nicht mehr“, stellt Suchert unmissverständlich klar.

Reserven sind aufgebraucht

Enorme Kostensteigerungen bei Energie, inflationsbedingt hohe Lebensmittelkosten, anhaltender Fachkräftemangel, steigende Personalkosten, drohende Werbeverbote für einen Großteil der Produkte, ordnungspolitische Vorgaben zum Umgang mit Verpackungen und weitere gesetzgeberische Eingriffe in die unternehmerische Freiheit sorgen laut BdS weiterhin für extrem schwierige Rahmenbedingungen und gefährden die Wirtschaftlichkeit der mittelständisch geprägten Systemgastronomie. „Eine Entlastung durch die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes ist daher dringend notwendig. Die finanziellen Reserven der Gastronomen sind schlichtweg aufgebraucht. Das bedeutet, dass eine Rückkehr zum erhöhten Mehrwertsteuersatz an die Gäste weitergegeben werden müsste“, so Suchert. In der Folge könnten sich bestimmte Gästegruppen einen Restaurantbesuch wohl kaum noch leisten.

Auswirkung auf Inflationsrate

Zudem würde sich die Preissteigerungen - ausgelöst durch die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer auf Speisen – auch direkt auf die Inflationsrate auswirken und diese weiter antreiben. „Deswegen fordern wir die politischen Entscheider im Deutschen Bundestag auf, den reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen uneingeschränkt beizubehalten. Jetzt gilt es, als Branche zusammenzustehen, die Abgeordneten zu überzeugen und bis zum Schluss für die Entfristung zu kämpfen“, sagt der BdS-Hauptgeschäftsführer.

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