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22. Juli 2016

Noch schlechtere Karten für Gabriel

IM FALL DER ÜBERNAHME VON KAISER’S TENGELMANN HAT DAS OLG DÜSSELDORF BEFANGENHEITSVORWÜRFE NOCH BEKRÄFTIGT
Sigmar Gabriel: Richter sind nicht auf seiner Seite. Foto: Web.de
In der Auseinandersetzung um die Ministergenehmigung zur Übernahme von Kaiser’s Tengelmann hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den Vorwurf der Befangenheit gegen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sogar noch bekräftigt.

 

Im Anschluss an eine weitere Aktenauswertung sehen sich die Richter offensichtlich in ihrer
originären Meinung bestätigt. So hieß es, die Besorgnis der Parteilichkeit resultiere aus der Tatsache, dass der Bundeswirtschaftsminister die Gespräche gegenüber Rewe, Markant und den anderen Beteiligten des Minister­erlaubnis­verfahrens geheim gehalten hat.

 

Der Rechtsstreit um die Ministererlaubnis ist damit aber natürlich noch nicht abgeschlossen. Die Fusion ist nur vorübergehend gestoppt. Die finale Entscheidung, ob Gabriels Sondererlaubnis deutschem Recht entsprach, muss das Gericht noch treffen. Der Zeitpunkt ist offen.

Gabriel hatte Edeka im Frühjahr unter hohen Auflagen seine Freigabe zur stark diskutierten Übernahme der Kaiser's Tengelmann-Supermärkte gegeben und so die Verhinderung durch das Bundeskartellamt stoppen können. Aber dann wurde die Ausnahmegenehmigung in der letzten Woche für nichtig erklärt. 
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