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08. November 2022

Wenn Stadtplanung, dann aber richtig

MARC RETZLAFF VON AENGEVELT ZUR AUTOFREIEN FRIEDRICHSTRASSE IN BERLIN
Die Berliner Friedrichstraße mit Galeries Lafayette. Foto: Galeries Lafayette

Seit August 2020 läuft das Modellprojekt „Autofreie Friedrichstraße“ im Herzen von Berlin: Auf einem rund 500 Meter langen Teilstück wurde der gesamte motorisierte Straßenverkehr – inklusive Busse, Taxen, Lieferverkehr – verboten. Marc Retzlaff, Senior Berater Investment & Development Aengevelt Berlin, hat dazu einen Kommentar abgegeben.

„Ziele der Maßnahme: die Attraktivität der Friedrichstraße für Berliner und Touristen steigern, Gewerbe und Einzelhandel stärken sowie einen Schritt in Richtung autofreie Stadt gehen. Allerdings ist die Sperrung der Friedrichstraße für den Autoverkehr hoch umstritten und wurde gerade vom Berliner Verwaltungsgericht erstinstanzlich für rechtswidrig erklärt. Besonders hart trifft die Veränderung die Einzelhändler: Lieferverkehr und (über-)regionale Kundschaft werden abgeblockt, Leerstände nehmen weiter zu“, so Marc Retzlaff.

 

Mangelhafte Umsetzung

Dabei sei nicht die Idee das Problem, sondern die mangelhafte Umsetzung. „Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden viele deutsche Städte im Zuge des Wiederaufbaus deutlich umstrukturiert und das neue Stadtlayout häufig auf das immer beliebter werdende Auto ausgelegt. Dies erneut umzuplanen, erfordert viel Zeit und ausgefeiltere Lösungsansätze, als lediglich den motorisierten Verkehr zu verbannen. Eine asphaltierte Straßen mit einigen Bänken und Beeten auszustatten, schafft noch keine Flaniermeile mit hoher Aufenthaltsqualität und auch nicht die Voraussetzung für einen dynamischen Einzelhandel.“ Wenn Pilotprojekte der Stadtplanung so unzureichend durchdacht seien, würde auch die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Mobilitätswende nicht funktionieren, fügt er hinzu.

FuZo or not?

Hintergrund: Umwelt- und Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) möchte die Friedrichstraße als Fußgängerzone etablieren. Auf dem seit mehr als zwei Jahren autofreien Abschnitt rollt dennoch demnächst wieder der Verkehr. Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt und Mobilität teilte mit, dass sie beim Oberverwaltungsgericht keine Beschwerde gegen einen vor zwei Wochen ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts einlegen wird. Zuvor würden bis zum Ablauf des 22. November sämtliche Sitzgelegenheiten, Bepflanzungen und Stadtmöbel entfernt, soweit diese dem Autoverkehr entgegenstehen. Das gelte auch für den auf der Straße eingerichteten Fahrradstreifen.

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