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06. Mai 2021

Leerstand von Ladenflächen nimmt deutlich zu

IVD-ERHEBUNG ZU NACHNUTZUNG UND NEUVERMIETUNG
In der Corona-Pandemie stehen immer mehr Ladenflächen leer. Symbolbild: Pixabay / Gerd Altmann

Der Leerstand von Gewerbeimmobilien nimmt laut aktueller Umfrage des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) vor allem in Klein- und Mittelstädten deutlich zu.

Nach Einschätzung von Immobilienexperten hat der Leerstand in Mittelstädten mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern seit Beginn der Corona-Pandemie am stärksten um fast 27 Prozent zugelegt. In Kleinstädten mit bis zu 20.000 Einwohnern betrug der Anstieg 25,4 Prozent.

Kein vorübergehendes Phänomen

In Klein- und Mittelstädten stehen derzeit in 1A-Lagen rund 15 Prozent der Geschäfte leer. In den jeweiligen B-Lagen liegt die Leerstandsquote sogar bei bis zu 25 Prozent. Bei fast jedem dritten Mietverhältnis sind zudem Mietrückstände zu beklagen, ein Ausdruck der angespannten wirtschaftlichen Situation vieler Einzelhändler. Gleichzeitig sehen die Befragten im zunehmenden Leerstand innerstädtischer Ladenflächen kein vorübergehendes Phänomen, welches sich nach der Pandemie abschwächen wird. Zwei Drittel halten die Entwicklung für unumkehrbar. Umso stärker stellt sich die Frage nach einer Umwandlung von Ladenflächen in Wohnraum, denn speziell bei Einfamilienhäusern herrscht starke Nachfrage. So sehen das zwei Drittel der Marktbeobachter. Eine Umwandlung in Wohnungen ist aus Sicht des IVD vor allem in B- und Nebenlagen von Klein- und Mittelstädten denkbar, wo Erdgeschosse bereits entsprechend zum Wohnen genutzt werden.

 

A-Lagen erholen sich

Strukturellen, also dauerhaften Leerstand erwarten die IVD-Experten hingegen nicht in den A-Lagen. Diese werden sich nach ihrer Einschätzung wieder vermieten lassen, wenn auch unter niedrigeren Mieten als vor der Pandemie. Zudem wird die Flächennachfrage kleinteiliger werden. B- und Nebenlagen sind dagegen von strukturellem Leerstand in vielen Städtekategorien betroffen, so die Immobilienexperten.

Vom Laden zum Wohnen und zurück?

IVD-Präsident Jürgen Michael Schick: „Vermieter müssen in die Lage versetzt werden, Einzelhandelsflächen entsprechend umzubauen. Derzeit steht dem jedoch insbesondere das Bauordnungsrecht entgegen. Mit der Umnutzung ist der Bauantrag zu stellen und damit das aktuelle Baurecht einzuhalten, was wirtschaftlich schwer umsetzbar ist. Diesem Aspekt sollte das Bauordnungsrecht der Länder Rechnung tragen und zugunsten von Wohnraum Ausnahmen schaffen. Die erteilte Baugenehmigung sollte eine Rückkehr zur Gewerbenutzug ermöglichen, ohne dass es zu einem Verstoß gegen eine etwaige Zweckentfremdungsverordnung kommt. Dies könnte über eine Revisionsklausel erfolgen, die nach Beendigung eines Wohnmietvertrages die Rückkehr zur Gewerbenutzung möglich macht.“

 

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