Diese Webseite verwendet Cookies, um die Bedienfreundlichkeit zu erhöhen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat der Klage von Steffen Jost, Ehrenpräsident des BTE-Handelsverbands und Inhaber mehrerer Modehäuser in der Pfalz, stattgegeben. Die Entscheidung betrifft die bisherige Sonderregelung zur Sonntagsöffnung des Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO).
Jost hatte bereits 2020 – unterstützt durch den BTE – gegen den Betty-Barclay-Store im ZFO geklagt. Grund ist eine rheinland-pfälzische Ausnahmeregelung, die den Geschäften im Outlet bislang bis zu 16 verkaufsoffene Sonntage pro Jahr ohne konkreten Anlass ermöglichte. Diese Regel basierte ursprünglich auf der Nähe zum Flughafen Zweibrücken, dessen Linienflugbetrieb jedoch bereits 2014 eingestellt wurde. Nach Auffassung des Klägers führte dies zu einer Wettbewerbsverzerrung: Einzelhändler außerhalb des Outlets dürfen in Rheinland-Pfalz nur bis zu vier Sonntagsöffnungen pro Jahr durchführen – und auch nur bei entsprechendem Anlassbezug.
In den ersten Instanzen vor dem Verwaltungsgericht und dem OLG Zweibrücken war die Klage erfolglos geblieben. Erst der Bundesgerichtshof (BGH) stellte im Juli 2023 klar, dass eine veränderte Sachlage – wie der Wegfall des Linienflugverkehrs – die Grundlage für die Sonderregelung entfallen lasse. Verordnungen müssten in solchen Fällen überprüft und bei fehlender Grundlage angepasst werden. Das Urteil des OLG Zweibrücken aus dem Jahr 2022 wurde aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Nun hat das OLG bestätigt, dass die Landesverordnung zur Sonntagsöffnung im ZFO rechtswidrig ist. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Bei Verstößen gegen die Entscheidung drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro je Fall.
Jost zeigte sich nach dem Urteil erleichtert, betonte jedoch die schwierige Konstellation: „Ich bedauere sehr, dass wir die unfaire Besserstellung des ZFO nur auf diesem Weg angreifen konnten. Eine direkte Klage gegen das Outlet war juristisch nicht möglich“, erklärte er. Gleichzeitig hob er hervor, dass die Klage gegen einen langjährigen Partner geführt wurde: „Mit Betty Barclay arbeiten wir weiterhin gerne zusammen.“ Brisant: Das Urteil könnte auch für andere Händler in der Region relevant sein, denn betroffene Wettbewerber könnten nun gegen Outlet-Stores vorgehen, die weiterhin auf Basis der alten Regelung Sonntage öffnen.
Impressum Datenschutz Cookie-Einstellungen Über uns
HANDELSIMMOBILIEN HEUTE (HIH) ist ein Nachrichten- und Serviceportal für die gesamte Handelsimmobilienbranche in Zusammenarbeit mit renommierten Verbänden und Instituten.