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Ingmar Behrens, beim GCSC verantwortlich für Kommunikation und Public Affairs: „Wenn reine Onlinehändler 24/7 unlimitiert und mit wachsendem Anteil alle Waren und Dienstleistungen anbieten, verkaufen und dem Kunden zustellen, sollte auch der stationäre Einzelhandel in der Stadt die Chance haben, sein angebotenes Sortiment flexibler gestalten zu dürfen, als es heute der Fall ist. In Innenstädten fordern wir daher eine Aufhebung jeglicher Sortimentsbeschränkungen.“ Hintergrund: Die "Umwidmung", der Umbau einer ehemaligen Mediamarktfläche zu einem Foodcourt eines innerstädtischen Shopping Centers, bedeutet eine B-Plan-Änderung, da für diese z.B. 8000 qm nur das Sortiment Elektroartikel vorgeschrieben ist. Derzeit dürfte diese in Deutschland bis zu drei Jahre dauern und es ist gut möglich, dass die regionale Politik und Verwaltung den Umbauwünschen der Einzelhändler nicht entsprechen. Ein Online-Lieferdienst für internationales Essen dagegen darf zum Beispiel im ersten Stock des Bürohauses gegenüber des Centers ohne Sortimentsbeschränkungen in wenigen Stunden sein Geschäft eröffnen.
Der German Council war vertreten durch Christine Hager, Vorstand des GCSC sowie Geschäftsführerin redos retail GmbH, Dr. Johannes Grooterhorst, Beirat des GCSC und Gründer/Partner der Kanzlei Grooterhorst und Partner, Rüdiger Pleus, Beauftragter des Vorstandes und lngmar Behrens, Leiter Public Affairs und Kommunikation.
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