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04. Dezember 2024

Italienischer Haftbefehl gegen René Benko – Vollstreckung erfolgt vorerst nicht

ÖSTERREICH PRÜFT JETZT EIGENES ERMITTLUNGSVERFAHREN GEGEN DEN IMMOBILIENUNTERNEHMER

Die italienische Polizei hat europäischen Haftbefehl gegen den österreichischen Unternehmer René Benko (47) erlassen. Damit muss er nach der Pleite seines Immobilien- und Handelskonzerns Signa jetzt mit einer Verhaftung rechnen. Der Haftbefehl wird allerdings zumindest vorerst nicht vollstreckt. Das Land Österreich prüft, ob es wegen der von der Staatsanwaltschaft Trient erhobenen Vorwürfe selbst ein Ermittlungsverfahren einleitet.

Im Rahmen der Ermittlungen wurden nach Angaben der italienischen Justiz mehr als hundert Wohnungen, Geschäftsräume und Behörden durchsucht, auch im Rathaus von Südtirols Hauptstadt Bozen. Mindestens acht weitere Verdächtige wurden unter Hausarrest gestellt – darunter der Südtiroler Unternehmer Heinz Peter Hager, ein ehemals enger Geschäftspartner Benkos, sowie die Bürgermeisterin der Gemeinde Riva del Garda am Gardasee, Cristina Santi. Hager mischt in Bozen bei vielen Immobilienprojekten mit.

Die Vorwürfe lauten nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter anderem auf Bildung einer kriminellen Vereinigung, Manipulation von Ausschreibungen, Korruption und Betrug, "in Zusammenhang mit der Ausstellung von Rechnungen für nicht tatsächlich durchgeführte Geschäfte".

Benkos Anwalt Norbert Wess sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Herr Benko wird weiterhin – wie bisher – mit allen nationalen wie internationalen Behörden vollumfänglich kooperieren und ist zuversichtlich, dass sich allfällige Vorwürfe ihm gegenüber als inhaltlich unrichtig aufklären lassen“.

Gegen den Österreicher wird auch wegen mutmaßlichen Betrugs im Zusammenhang mit staatlichen Corona-Geldern ermittelt. Dabei geht es um Hilfsgelder für das luxuriöse Chalet N im Skiort Lech am Arlberg. Untersucht wird, ob die Corona-Gelder als wirtschaftliche Unterstützung während der Pandemie genutzt oder für andere Zwecke missbraucht wurden. Nach Angaben des Anwalts handelt es sich bei dem Chalet nicht um einen privaten Wohnsitz. Die Familie Benko habe ihre Aufenthalte stets bezahlt. „So gesehen sind die Vorwürfe haltlos und werden daher auch bestritten."

Zuvor waren schon Ermittlungen wegen mutmaßlichen Kreditbetrugs und eines mutmaßlichen Bestechnungsversuchs bekannt. Außerdem steht der Ex-Milliardär im Verdacht, Teile seines Vermögens unrechtmäßig beiseitegeschafft zu haben. Benkos Anwalt bestreitet auch diese Vorwürfe. 

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