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Der Zentrale Immobilien Ausschuss begrüßt die Verabschiedung des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (FRiG) in zweiter und dritter Lesung durch den Deutschen Bundestag. Das Gesetz stellt einen weiteren bedeutenden Schritt zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Fondsstandort Deutschland dar und ergänzt damit das Ende Januar beschlossene Standortförderungsgesetz. „Das Gesetz schafft die Voraussetzungen, um privates Kapital stärker für die Finanzierung von Infrastruktur, Wachstum und Transformationsprojekten in Deutschland zu mobilisieren”, betont ZIA-Präsidentin Iris Schöberl.
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