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Am Freitag haben die EU-Staaten das europäische Lieferkettengesetz endgültig beschlossen. Damit werden auch deutschen Unternehmen weitere Pflichten beim Wareneinkauf aufgebürdet. Ging es dem deutschen Gesetz vorrangig um den Arbeitsschutz in den Lieferantenländern, legt die EU nun zusätzlich hohen Wert auf Klimaschutz, Artenvielfalt und Ressourcenverbrauch.
Vor rund einem Monat hatte das Europaparlament den Weg für das Vorhaben frei gemacht, mit dem Menschenrechte weltweit gestärkt werden sollen.
Ziel ist unter anderem, dass Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren, etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit. Außerdem müssen sie Klima-Pläne erstellen. Die neuen EU-Regeln waren im Verhandlungsprozess abgeschwächt worden, sodass davon weniger Unternehmen betroffen sind als ursprünglich geplant. Statt für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz sollen sie für Firmen mit 1000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz gelten, nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren. In den ersten Jahren sind beide Schwellen noch höher. Auch in der Bundesregierung gab es offenen Streit über das Vorhaben, vor allem FDP-Vertreterinnen und -vertreter geht es zu weit. Deutschland hat bereits ein Lieferkettengesetz, die EU-Regelung geht in bestimmten Aspekten darüber hinaus.
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