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Auch Signas Projektgesellschaft für den Hamburger Elbtower hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Laut Grundstückskaufvertrag zwischen der Stadt und der Signa-Gesellschaft kann die Stadt nun ihr Wiederkaufsrecht sowie die Übernahme aller Planungs- und Bauverträge geltend machen. Man werde diese Rechte im Insolvenzverfahren sichern, im Vordergrund stehe aber, "dass die Errichtung des Elbtowers ein privatwirtschaftliches Projekt ist und erwartet wird, dass im Rahmen des Insolvenzverfahrens eine privatwirtschaftliche Lösung für die zeitnahe Wiederaufnahme der Bautätigkeit gefunden wird", sagt Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein. Das Wiederkaufsrecht ermögliche jedoch, dass die Stadt die Kontrolle über das Projekt übernehmen könne, wenn keine tragfähige Lösung gefunden werde.
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