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Die digitale Zugänglichkeit von Modegeschäften ist immer noch gering, wie Erhebungen seit mehreren Jahren in Folge zeigen. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Europäische Gesetz zur Barrierefreiheit in Kraft. Dieses Gesetz umfasst neben der Zugänglichkeit von Geschäften auch die Zugänglichkeit des elektronischen Handels für blinde und sehbehinderte Menschen, ältere Menschen, Menschen mit geringer Lesekompetenz, Menschen mit Farbenblindheit und anderen Behinderungen. Die Verbesserung der Zugänglichkeit, sowohl in physischen Geschäften als auch in Onlinestores, ist die Aufgabe der belgischen Initiative The Warmest Entrance (De Warmste Entree). Hinter ihr stehen die Branchenvereinigung Comeos und Inter „Accessible Flanders“.
Ende 2022 starteten sie eine übersichtliche Website mit Tipps zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Geschäften. Dazu gehört die Zugänglichkeit für Menschen mit körperlichen Behinderungen, Blinden und Sehbehinderten, Gehörlosen und Schwerhörigen, Menschen mit geistigen Behinderungen oder Menschen, die neurodivers sind und Informationen auf eine andere Art und Weise verarbeiten, etwa Menschen mit ADHS, Autismus oder Legasthenie. Im Jahr 2024 wird The Warmest Entrance ihren Schwerpunkt auf die digitale Barrierefreiheit ausweiten.
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