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Der Vorstand der Deutsche EuroShop AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gestrigen Tag beschlossen, der für den 8. Januar 2024 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung die Zahlung einer Sonderdividende in Höhe von nunmehr 1,95 Euro je Aktie der Gesellschaft („Sonderdividende“) zur Beschlussfassung vorzuschlagen und damit den zuletzt angekündigten Betrag von 1,35 Euro je Aktie um 0,60 Euro zu erhöhen. Gleichzeitig hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm aufzulegen und durchzuführen, in dessen Rahmen bis zu 750.000 Aktien der Gesellschaft (das entspricht rund 1,0 % des Grundkapitals der Gesellschaft) zurückgekauft werden sollen.
Beruhend auf der Zahl der 76.464.319 ausgegebenen Aktien der Gesellschaft entspricht die nun vorgesehen Sonderdividende einem aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 auszuschüttenden Betrag von 149.105.422,05 Euro. Der bereits von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im August gefasste Gewinnverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr 2022 soll daher nun so angepasst werden, dass der seinerzeit auf neue Rechnung vorgetragenen Teilbetrag in Höhe von 500.000.087,94 Euro um den vorstehend genannten zusätzlich auszuschüttenden Betrag auf 350.894.665,89 Euro verringert wird. Vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung durch die außerordentliche Hauptversammlung ist die Zahlung der Sonderdividende unverändert für den 11. Januar geplant.
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