Diese Webseite verwendet Cookies, um die Bedienfreundlichkeit zu erhöhen.
Im Streit über Corona-Ladenschließungen hat das Landgericht Stuttgart gestern eine millionenschwere Schadenersatzklage der Woolworth- und Tedi-Muttergesellschaft abgewiesen. Wie die 7. Zivilkammer entschied, stehen den Kaufhausketten keine Entschädigungsansprüche zu. Nach Auffassung der Richter waren die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg rechtmäßig, verhältnismäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar. Die B.H. Holding GmbH hatte wegen zweier Lockdowns in den Jahren 2020 und 2021 geklagt. Insgesamt geht es um einen Zeitraum von mehr als 25 Wochen, in dem die Läden schließen mussten. Für den entgangenen Gewinn forderte das Unternehmen vom Land Schadenersatz von mehr als 32 Millionen Euro.
Impressum Datenschutz Cookie-Einstellungen Über uns
HANDELSIMMOBILIEN HEUTE (HIH) ist ein Nachrichten- und Serviceportal für die gesamte Handelsimmobilienbranche in Zusammenarbeit mit renommierten Verbänden und Instituten.