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23. Oktober 2024

Bundesregierung will Ansiedlung großer Supermärkte erleichtern

Die Ansiedlung großflächiger Supermärkte dürfte nach dem Willen der Bundesregierung erleichtert werden. Die bisherige Grenze von 800 qm Verkaufsfläche, ab der bislang aufwändige Prüfungen nötig sind, soll im Zuge der Baugesetzbuchnovelle entfallen. Das dürfte die Branche gewaltig freuen. Im Entwurf der Novelle ist ein entsprechender Satz erhalten, der die bisherige Marke von 800 qm als Grenze für den Wegfall aufwändiger Nachweispflichten aufhebt. Konkret geht es um den Atypiknachweis gemäß §11 Abs. 3 Satz 5 BauNVO-E. Darin reduziert die Bundesregierung die Anforderungen an großflächige Einzelhändler mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche bzw. mehr als 1.200 qm Geschossfläche und betrachtet sie als gemeinhin genehmigungsfähig, wenn sie der Nahversorgung dienen.

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