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Die Bundesregierung will das Widerrufen von Online-Käufen deutlich erleichtern und damit die Position von Verbrauchern stärken. Künftig müssen Anbieter auf ihrer Internetseite einen einfach zu findenden Widerrufsbutton installieren. Das geht aus einem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf hervor, mit dem EU-Vorgaben umgesetzt werden. Der Button soll für Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten. „Die Widerrufsfunktion muss gut lesbar mit „Vertrag widerrufen" oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein", heißt es dazu im Gesetzentwurf. „Sie muss während des Laufs der Widerrufsfrist auf der Online-Benutzeroberfläche ständig verfügbar, hervorgehoben platziert" und für Verbraucher „leicht zugänglich sein."
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