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Die Bundesregierung will größere Unternehmen einige Jahre von Dokumentationspflichten aus dem Lieferkettengesetz befreien. Die Regelung solle nicht wie bisher angewendet werden, teilte das federführende Arbeitsministerium am Mittwoch mit. „Gleichzeitig lassen wir beim Kampf gegen Kinder- und Zwangsarbeit sowie dem Schutz vor Arbeitsausbeutung nicht nach", sagte Ressortchefin Bärbel Bas. „Das nationale Gesetz gilt nahtlos weiter, bis das EU-Lieferkettengesetz in deutsches Recht umgesetzt ist."
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