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16. Mai 2025

„Bequemer Kauf auf Rechnung“: Europäischer Gerichtshof beanstandet Werbung von Bonprix

Im Rechtsstreit um Werbung zum „Kauf auf Rechnung“ hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestärkt. Das berichtet dpa. In dem Verfahren geht es um die Frage, wie prominent Online-Händler auf eine Prüfung der Kreditwürdigkeit hinweisen müssen, wenn sie mit einem „bequemen Kauf auf Rechnung" werben. Für „Angebote zur Verkaufsförderung" gelten nach EU-Recht besonders hohe Anforderungen zur Transparenz. So muss etwa klar erkennbar sein, unter welchen Bedingungen Verbraucher sie in Anspruch nehmen können. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg legten dieses EU-Recht nun umfassend aus, sodass neben Sonderangeboten auch ein angebotener Kauf auf Rechnung darunterfallen könnte. Abschließend muss aber der Bundesgerichtshof (BGH) über den Fall entscheiden. Konkret ging es um eine Werbeaussage des Modehändlers Bonprix, der zur Otto-Gruppe gehört. Sein Angebot eines „Bequemen Kaufs auf Rechnung" beanstandete die Verbraucherzentrale Hamburg als irreführend, weil nicht ersichtlich sei, dass erst noch die Kreditwürdigkeit geprüft werde. Der Fall ging bis vor den BGH, der den EuGH um Klärung bat.

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