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H&M startet ein Rückkaufprogramm eigener Aktien, das der Absicherung seines langfristigen Anreizprogramms dient. Die Entscheidung des Vorstands basiert auf einer Ermächtigung der Hauptversammlung 2025 und soll die Lieferung von B-Aktien an Programmteilnehmer sicherstellen. Die Rückkäufe erfolgen auf Grundlage der EU-Marktmissbrauchsverordnung sowie der Delegierten Verordnung 2016/1052, die als Safe-Harbour-Regelung bekannt ist. Ein unabhängiges Investmentunternehmen übernimmt die Durchführung der Transaktionen. Dieses trifft eigenständig Entscheidungen über den Zeitpunkt und Umfang der Rückkäufe, wodurch Interessenkonflikte vermieden werden sollen.
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