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27. April 2017

Werl The Style Outlets im Sommer vor Gericht

VERHANDLUNGSTERMIN AM 27. JUNI: KANZLEI GROOTERHORST & PARTNER VERTRITT DIE STADT WERL
Der Termin steht: Am 27. Juni beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Arnsberg mit den geplanten The Style Outlets Werl. Visualisierung: NEINVER
Im Sommer steht für die Stadt Werl und NEINVER ein wichtiger Termin an: Am 27. Juni sind die geplanten Werl The Style Outlets Thema am Verwaltungsgericht Arnsberg. Nachdem das Bezirksgericht Änderungen am Flächennutzungsplan abgeschmettert hatte, geht der Fall jetzt vor Gericht. Wie berichtet, ist der Bau des FOC vor den Toren der NRW-Stadt seit Jahren in der Pipeline, NEINVER ist potenzieller Entwickler und Betreiber. Sturm gegen das Projekt laufen 21 Nachbarkommunen, die Umsatzverluste für die eigenen Innenstädte befürchten.

 

Als Begründung für den abschlägigen Bescheid hatte die Bezirksregierung angegeben, der Bau des Outlets verstoße „gegen Ziele der Landes- und Regionalplanung zur Steuerung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben, die von den Gemeinden zu beachten sind“.  Im Kern gehe es bei diesen Zielen um den Schutz der gewachsenen Innenstädte mit oft kleinteiligem Einzelhandel vor Großprojekten auf der „grünen Wiese", die dem innerstädtischen Einzelhandel Kaufkraft nähmen und so seine Existenz gefährden könnten. Bei ihrer Klage gegen das Land NRW lässt sich die Stadt Werl von der renommierten Anwaltskanzlei Grooterhorst & Partner vertreten. Die erfahrenen Juristen aus Düsseldorf hatten in Sachen FOC seinerzeit einen gerichtlichen Erfolg für die Stadt Ochtrup erwirkt. Im Werler Rat und bei der Wirtschaftsförderung genießt das geplante Outlet großen Rückhalt. „Grundsätzlich optimistisch“ blicken die Beteiligten denn auch dem Prozess entgegen. Nach derzeitigem Stand der Dinge sei die Stadt im Falle einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht aber auch bereit, den Gang zur nächsten Instanz anzutreten, war aus Kreisen der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung mbH Werl (GWS) zu vernehmen. Das wäre dann das Oberverwaltungsgericht in Münster.

 

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