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Als Begründung für den abschlägigen Bescheid hatte die Bezirksregierung angegeben, der Bau des Outlets verstoße „gegen Ziele der Landes- und Regionalplanung zur Steuerung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben, die von den Gemeinden zu beachten sind“. Im Kern gehe es bei diesen Zielen um den Schutz der gewachsenen Innenstädte mit oft kleinteiligem Einzelhandel vor Großprojekten auf der „grünen Wiese", die dem innerstädtischen Einzelhandel Kaufkraft nähmen und so seine Existenz gefährden könnten. Bei ihrer Klage gegen das Land NRW lässt sich die Stadt Werl von der renommierten Anwaltskanzlei Grooterhorst & Partner vertreten. Die erfahrenen Juristen aus Düsseldorf hatten in Sachen FOC seinerzeit einen gerichtlichen Erfolg für die Stadt Ochtrup erwirkt. Im Werler Rat und bei der Wirtschaftsförderung genießt das geplante Outlet großen Rückhalt. „Grundsätzlich optimistisch“ blicken die Beteiligten denn auch dem Prozess entgegen. Nach derzeitigem Stand der Dinge sei die Stadt im Falle einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht aber auch bereit, den Gang zur nächsten Instanz anzutreten, war aus Kreisen der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung mbH Werl (GWS) zu vernehmen. Das wäre dann das Oberverwaltungsgericht in Münster.
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