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28. April 2020

Mietaussetzungen als zweischneidiges Schwert in der Krise

EXKLUSIVER GASTBEITRAG FÜR HI HEUTE VON GERALD FEIG, GESCHÄFTSFÜHRER VON FLEX FONDS
Gerald Feig, Geschäftsführer Flex Fonds
Solidaritätsbekundungen allenthalben: In der aktuellen Krise zeigt die Mehrheit der Gesellschaft ein solidarisches Gesicht. Von Nachbarschaftshilfe über die Genehmigung von Homeoffice-Arbeit bis hin zu Mietstundungen: Überall in Deutschland und auf der Welt bieten Menschen derzeit ihre Hilfe an, um die Ausnahmesituation zu überbrücken. Vielleicht wird auch das eines Tages, neben Gesichtsmasken und Kontaktverbot, zu den Dingen gehören, an die wir uns erinnern, wenn wir auf die Corona-Krise zurückblicken – es wäre zu wünschen. Aktuell geht es darum, in diesen schwierigen Zeiten zusammenzuhalten – entsprechende Hashtags sind zurzeit in den sozialen Netzwerken Dauerbrenner. Bei aller Bekundung und Beanspruchung von Solidarität gilt es jedoch ein gewisses Augenmaß einzuhalten.

 

Als der Sportartikelriese Adidas Ende März verkündete, keine Mieten mehr zahlen zu wollen, erhob sich ein Sturm der Entrüstung, der den Konzern bald zum Zurückrudern zwang. Doch das Münchner Unternehmen stellt mit seinen (mittlerweile zurückgezogenen) Forderungen keineswegs eine Ausnahme dar: Auch Deichmann sowie Takko und H&M haben mit entsprechenden Forderungen längst für Schlagzeilen gesorgt. Als die Bundesregierung verkündete, dass aufgrund der mit dem Lockdown zwangsläufig einhergehenden Einbußen bis Juni keine Mahnungen wegen ausstehender Mietzahlungen verschickt werden dürften, und das Instrument der Mietstundung empfahl, hat sie sicherlich nicht in erster Linie an die Retail-Giganten gedacht. Doch auch mit Blick auf die zahlreichen mittleren und kleineren, inhabergeführten Unternehmen gilt „Obacht“: Denn so einfach und unkompliziert, wie es klingt, ist das Thema Mietaussetzung nicht. Auf trilaterale Absprachen kommt es an Selbstverständlich ist es notwendig und richtig, in der derzeitigen Krise Vermieter in die Pflicht zu nehmen. Die Maßnahmen zur Mieterleichterung sind essenzielle Bausteine im Bestreben, den deutschen Einzelhandel und damit die Wirtschaft als Ganzes möglichst nur mit einem blauen Auge durch die Krise zu bringen. Was allerdings bei den ganzen Diskussionen aus dem Blickfeld gerät, ist die Tatsache, dass eine solche Mietaussetzung vom Mieter nicht einfach eingefordert werden kann. Zwar dürfen aktuell keine Mahnungen ausgesprochen werden. Eine tatsächliche Mietaussetzung kann allerdings nur im Rahmen einer Absprache mit einem kulanten Vermieter ausgemacht werden – auch das bedeutet Solidarität. Und dann gilt es noch eine weitere Hürde zu nehmen: Entgegen dem landläufigen Glauben ist die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter, wenn es um das Thema Mietaussetzung geht, nämlich keine bilaterale: Da Mietansprüche im Rahmen der Finanzierung gerne als Sicherheit an Banken abgetreten werden – Stichwort Mietzession – handelt es sich in der Tat um eine trilaterale Beziehung, sprich: Auch die Kreditinstitute müssen der Mietaussetzung ihr Okay geben. Sowohl Vermieter als auch Mieter müssen dies bedenken, wenn sie rechtssicher Solidarität zusichern oder einfordern wollen. Umgekehrt gilt: Manch ein Vermieter mag entgegenkommender eingestellt sein, als es den Anschein hat, aber nicht jede Bank gestattet es ihm auch.

 

Ein weiterer Punkt, den es zu bedenken gilt: Nicht immer stehen hinter den Mietzahlungsforderungen kapitalstarke Banken, Versicherungen und Pensionskassen. Oftmals sind es vielmehr Privatanleger, die ihr Geld entsprechend investiert haben und unter Zahlungsausfällen umso stärker zu leiden haben. Bei einer Vielzahl an betroffenen Mietern in einem Fondsportfolio können letztendlich nicht nur die Ausschüttungen ausbleiben, sondern könnte im Worst Case auch Zahlungsunfähigkeit drohen. Das wiederum könnte den ein oder anderen Fonds durchaus in eine ernsthafte Notlage bringen – von den Einzelschicksalen, die daran hängen, ganz zu schweigen. Auch das gilt es zu bedenken, wenn Solidarität eingefordert wird.
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