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23. März 2021

Hü und Hott in NRW um Ladenöffnungen

AUFREGER: GERICHTSURTEIL BRINGT NOCH HÄRTERE MASSNAHMEN
Es bleibt dabei: Auch in NRW dürfen Geschäfte nur unter Beschränkungen öffnen. Symbolbild: Pixabay / diephotopotato

Zuerst keimte bei NRW-Händlern Hoffnung auf, dann drehte die nordrhein-westfälische Landesregierung den Spieß um. Krimi um Ladenöffnungen in Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland.

Das war passiert: Ein Media-Markt hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster per Eilantrag gegen Ungleichbehandlung geklagt. In ihrem Urteil  setzte die Instanz die Beschränkungen für den Einzelhandel tatsächlich vorläufig außer Vollzug.

Der Verordnungsgeber überschreite seinen Spielraum, so das OVG, wo ein einleuchtender Grund für eine weitere Differenzierung fehle. Dies sei der Fall, soweit nunmehr auch Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte mit ihrem gesamten Sortiment unter vereinfachten Bedingungen - größere Kundenzahl, ohne Terminbuchung - betrieben werden dürften. Es erschließe sich nicht und werde durch den Verordnungsgeber auch nicht begründet, warum dessen Annahme, diese Betriebe deckten ebenfalls eine Art Grundbedarf, für sich genommen andere Öffnungsmodalitäten rechtfertigen sollte als beim übrigen Einzelhandel.

 

Voreilig gefreut

Und dann die vermeintlich erlösenden Sätze des Gerichtes: „Das bedeutet, dass ab sofort im gesamten Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen keine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter mehr gilt und dass die Erfordernis der Terminbuchung entfällt.“

Umgehend kam die Retourkutsche vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales: nämlich eine angepasste Coronaschutzverordnung. Im Wortlaut: „Da das Oberverwaltungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne diese Beschränkungen öffnen durften, gelten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40-Quadratmeter-Begrenzung mit der jetzt geänderten Verordnung auch für diese Geschäfte.“

Maßnahmen „konsequent umgesetzt“

Minister Laumann: „Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um. Damit werden aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte Terminvereinbarungslösungen vorgesehen. Wichtig ist, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt hat.“

Die Bundesregierung beschloss am gleichen Tag deutschlandweit einen Lockdown über Ostern. Ministerpräsident Armin Laschet betonte, dass NRW die „Notbremse“ bei Corona-Öffnungen „eins zu eins“ umsetzen wolle – das bedeutet die Rücknahme von bereits erfolgten Öffnungen, wenn der Inzidenzwert innerhalb von sieben Tagen über 100 steigt.

 

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