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09. April 2020

Hilfe in Corona-Zeiten: Erster Verhaltenskodex für HI-Branche jetzt erschienen

GERMAN COUNCIL OF SHOPPING PLACES UND PARTNER HABEN SCHNELL GEHANDELT
Soeben veröffentlich ist der Code of Conduct des GCSP sowie vom Handel und der Handelsindustrie.
Binnen weniger Tage haben namhafte Vertreter des Handels und der Handelsimmobilien-Branche unter der Moderation des German Council of Shopping Places (GCSP) einen Code of Conduct als gemeinsamen Leitfaden für die Zusammenarbeit während der Corona-Krise formuliert. Der GCSP vertritt bundesweit die Interessen von rund 700 Mitgliedsunternehmen aus der gesamten Wertschöpfungskette des Handels und der Handelsimmobilien-Industrie mit etwa einer Million Arbeitnehmern.

Leitfaden für Verhaltensregeln

„Die wichtigste Voraussetzung bei allen Mitwirkenden war die übereinstimmende Überzeugung, dass wir jetzt keine Zeit haben, uns in juristischen Positionen zu vergraben, um dann in einigen Jahren vor dem BGH zu hören, ob der Paragraf 313 BGB gilt oder nicht“, stellt Harald Ortner, Vorstand des GCSP, fest und erklärt weiter: „Alle wissen doch, dass die massiven Auswirkungen der Corona-Krise von keiner Seite aus verschuldet werden und wir nur gemeinsam deren Folgen bewältigen können. Daher kann der Code of Conduct jetzt als Leitfaden gelten, die Verhaltensregeln zwischen Vermieter und Mieter der Handelsimmobilien-Industrie für den Zeitraum der Corona-Krise und der nachfolgenden Wiederanlaufphase zu definieren. Es sind Handlungsempfehlungen, zu denen sich beide Parteien bekennen können. Das Ziel ist ein fairer und partnerschaftlicher Umgang auf Augenhöhe, um eine ausgewogene Lastenteilung zu erreichen.“

 

Nützliches Instrument

Der Code of Conduct umfasst die gesamte deutsche Handels-, Dienstleistungs-, Gastronomie- und Handelsimmobilien-Industrie und kann insbesondere für kleine und mittelständische Mieter als nützliches Instrument bei Verhandlungen in der Corona-Krise dienen. Es ist in der Geschichte Deutschlands der erste Code of Conduct für den Handel und die Handelsimmobilien-Branche. „Wir müssen nun nach vorne schauen und werden gemeinsame Forderungen aus dem Handel und der Handelsimmobilien-Industrie so formulieren, dass immer die gesamte Wertschöpfungskette in den politischen Fokus gerückt wird. Hierbei ist das äußerst sensible Netzwerk des stationären Handels in der Stadt besonders zu berücksichtigen, da es Rückgrat gesunder und lebendiger Städte in Deutschland ist. Für dessen Erhalt setzen wir uns als German Council of Shopping Places besonders ein“, erklärt Harald Ortner abschließend.

Downloaden und verteilen

Der Code of Conduct gilt jetzt als veröffentlicht. Der German Council empfiehlt, sich diesem Verhaltenskodex für die Zeit der Corona-Krise anzuschließen. Dieser kann dann durch Download des Code of Conduct auf der Website www.gcsc.de und dann dem persönlichem Publizieren und gegebenenfalls Versenden auf der eigenen Website/E-Mail/Brief bekannt gemacht werden. Ebenso kostenfrei darf das gemeinsames Logo verwendet werden.

 

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