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02. Dezember 2021

HDE: 2G-Regeln im Einzelhandel verfassungswidrig

SCHARFE KRITIK: VERBAND HAT RECHTSGUTACHTEN IN AUFTRAG GEGEBEN
Laut vom HDE in Auftrag gegebenem Rechtsgutachten sind 2G-Regelungen im Einzelhandel verfassungswidrig. Symbolbild: Pixabay / Gerd Altmann

Ein vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Rechtsanwaltkanzlei NOERR kommt zu dem Ergebnis, dass 2G-Einschränkungen für den Einzelhandel unter den derzeitigen Voraussetzungen rechtswidrig sind. Daher kritisiert der HDE die neuen Beschlüsse scharf.

„2G-Regelungen für den Einzelhandel sind nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Einzelhändler ein", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Und weiter: „Die Branche wird dadurch im wichtigen Weihnachtsgeschäft schwer getroffen." Das Rechtsgutachten, das insbesondere auch die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt, sieht insbesondere eine Verletzung der Berufsfreiheit und des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Darüber hinaus liegt demnach auch eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundrechts vor. Kurzfristig sei der Staat zur Regelung finanzieller Ausgleichsmaßnahmen zur umfassenden Kompensation verpflichtet, die im Infektionsschutzgesetz indes nicht vorgesehen ist. Das Gutachten betont, dass 2G-Regeln im Handel mittelfristig auch bei finanzieller Kompensation nicht mehr zu rechtfertigen sind, wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der Gefährdungslage für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung auf die Einführung einer Impfpflicht verzichtet.

 

Zerstörte Hoffnung

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Politik trotz funktionierender Hygienekonzepte und der Maskenpflicht nun im Einzelhandel 2G einführt. Damit werden viele Handelsunternehmen aus rein symbolischen Gründen in ihrer umsatzstärksten Zeit massiv eingeschränkt. Und das in der wichtigsten Phase des Jahres, dem Weihnachtsgeschäft“, so Genth. Einkaufen mit Hygienekonzept und Maskenpflicht sei eine sichere Angelegenheit, das Infektionsrisiko beim Einkaufen gering. Der Handel werde hier offenbar genutzt, um Ungeimpften das Leben schwerer zu machen. „Auf dem Rücken des Handels die Versäumnisse in der staatlichen Impfkampagne zu kaschieren – das ist geradezu absurd“, ärgert sich Genth. Viele Nicht-Lebensmittel-Händler seien in diesem schwierigen Jahr auf einen guten Jahresabschluss angewiesen, um das von Lockdowns geprägte Geschäftsjahr wenigstens noch ein wenig versöhnlich abzuschließen. Diese Hoffnung sei jetzt zerstört.

Hilfen sind gefordert

„Die Bundesregierung muss die drohenden Verluste bei vielen stationären Händlern jetzt konsequent auffangen. Die bisherigen Fixkostenzuschüsse reichen dafür bei weitem nicht aus. Wenn da jetzt nicht rasch geliefert wird, werden wir eine weitere Verödung in vielen Innenstädten erleben“, warnt Genth. Der HDE fordert, bei der Überbrückungshilfe Einzelhandelsunternehmen auch schon bei einem nachgewiesenen Umsatzverlust von 15 Prozent die Möglichkeit der Antragsstellung zu geben. Denn im Einzelhandel sind die Margen viel niedriger als in anderen Branchen. Unternehmen geraten so auch schon bei Verlusten von weniger als den bisher festgeschriebenen 30 Prozent in ernsthafte Schwierigkeiten. Zudem setzt sich der Verband für die Verdopplung der Höchstgrenze beim Bezug von Hilfen ein, da der aktuelle Grenzwert für dieses Jahr von vielen Unternehmen bereits im ersten Lockdown des Jahres ausgeschöpft werden musste.

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