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07. November 2016

In puncto Landes­planung­srecht bleibt es für Factory Outlets spannend

IMMOBILIENRECHT-EXPERTE DR. JOHANNES GROOTERHORST IM INTERVIEW ZU SEINEN EINDRÜCKEN VOM 4. FOC-KONGRESS IN MONTABAUR
Dr. Johannes Grooterhorst (Kanzlei Grooterhorst & Partner, Düsseldorf). Foto: Heuer-Dialog
Dr. Johannes Grooterhorst (Kanzlei Grooterhorst & Partner, Düsseldorf)
Dr. Johannes Grooterhorst (Kanzlei Grooterhorst & Partner, Düsseldorf)
Beim vierten Fachkongress für Factory Outlet Center 4. FOC-Kongress, der (ausgerichtet von Heuer Dialog) diesmal in Montabaur stattfand, gehörte auch Immobilienrecht-Experte Dr. Johannes Grooterhorst (Düsseldorf) zu den Referenten. Gleich zweimal stand er auf dem Podium. Einmal ging es um das Thema "Kannibalisierung oder Summierung - wie geht man mit konkurrierenden Projekten um?" und tags darauf um "Factory Outlet Center im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen". HI-HEUTE führte im Anschluss mit ihm darüber ein kurzes Interview.

 

Welche aktuellen Trends konnten Sie auf dem FOC-Kongress ausmachen?

Dr. Johannes Grooterhorst: Die FOC-Debatte ist in Deutschland über viele Jahre anhand der großen, Betreiber-gemanagten FOC à la Zweibrücken, Neumünster oder Ingolstadt geführt worden. Daneben etabliert sich eine Mehrzahl von Outlet-Kategorien unterschiedlichster Größe, Nutzung und Lage. Quintessenz war, dass in Zukunft das Wort „Factory“ im Sinn eines Fabrikverkaufs keine Rolle mehr spielt.

Zeichnen sich noch weitere Differenzierungen ab?

Dr. Johannes Grooterhorst: „Ich glaube ja. Auch der Markt der betreibergemanagten FOCs wird sich stärker in Premium-Produkte einerseits und – wie ein Referent ausführte – in eine 1. und 2. Bundesliga aufteilen. Außerdem ist eine weitere Konzentration in der Branche zu vermuten.“

Kommt dem Planungsrecht nach wie vor eine herausragende Bedeutung bei der Ansiedlung von Outlets zu?

Dr. Johannes Grooterhorst: In jedem Fall. Insbesondere die Landesplanungsrechte enthalten entweder spezielle Vorgaben für Outlets oder die allgemeinen landesplanungsrechtlichen Gebote engen die Standortauswahl ein. Einige Neuentwicklungen reagieren auf diese Rechtslage und versuchen, integrierte Standorte in großen Städten zu besetzen; hiervon hatten die Entwickler in der Vergangenheit abgesehen, da die Marken ihrem angestammten Einzelhandel in den Citylagen nicht zu nahekommen wollten. Auch dies scheint sich zu ändern.

Ergeben sich durch die stärkere Verdichtung neue Fragestellungen?

Dr. Johannes Grooterhorst: Die Standortverdichtung wird in der Tat den Trend zu interkommunalen Nachbarklagen gegen Outlet-Planungen erhöhen. Diejenigen Kommunen, die nicht Standort eines Outlets werden (sollen), beäugen diese Entwicklung mit großem Interesse.

Welche Unterschiede für die Ansiedlung bestehen in den verschiedenen Bundesländern?

Dr. Johannes Grooterhorst: Die Landesplanungsrechte der einzelnen Länder stellen unterschiedlich hohe Anforderungen an die Ansiedlung von Outlets. Auch ist die Praxis von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, solche Standorte durch Zielabweichungsverfahren zu ermöglichen. Insbesondere mein Heimatland NRW verfolgt bisher eine sehr strenge Ansiedlungspraxis. Das OVG Münster hat aber in einer Entscheidung aus Dezember 2015 erneut die Wirksamkeit des neuen Landesplanungsrechts (Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel) in Frage gestellt. Weitere Gerichtsverfahren, die zur Klärung dieser Fragen führen, sind anhängig. Es bleibt also spannend.

 

Herr Dr. Grooterhorst, wir danken Ihnen für dieses Interview.

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