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17. Juni 2016

Polen bringt Sondersteuer für den Einzelhandel auf den Weg

DIE UMSTRITTENE ABGABE RICHTET SICH VOR ALLEM GEGEN AUSLÄNDISCHE SUPERMARKTKETTEN, DIE SEHR PRÄSENT IN POLEN SIND.
Polen will große Einzelhandelsunternehmen mit einer Sondersteuer belasten. Foto: StockSnap / pixabay
Was die polnische Politik schon länger diskutiert, das soll nun Realität werden: eine progressive Steuer für den Einzelhandel. Das Kabinett von Beata Szydlo von der nationalkonservativen Partei für Recht und Gerechtigkeit (PiS) hat die Steuer am Dienstag beschlossen. Schon im Wahlkampf versprach die Partei eine solche Steuer, die sich in erster Linie gegen ausländische Supermarktketten richtet, die auf dem polnischen Markt stark vertreten sind. Das Gesetz: Firmen, die einen monatlichen Umsatz von 17 Millionen bis 170 Millionen Zlotys (3,8 Millionen bis 38,3 Millionen Euro) erwirtschaften, zahlen eine zusätzliche Abgabe von 0,8 Prozent. Unternehmen, die einen höheren Umsatz erzielen, will Polen mit einem Satz von 1,4 Prozent besteuern. Wer unter dem Wert von 17 Millionen Zlotys liegt, muss die Sondersteuer nicht entrichten.

 

Ausnahme für den Onlinehandel

 

Die Pläne für die Gesetzesinitiative haben schon vor Monaten zahlreiche Diskussionen in Polen hervorgerufen. So ist auf Druck des Einzelhandels der Onlinehandel vorläufig von der Sondersteuer ausgenommen – auch der Handel mit Medikamenten, Kohle, Gas und Öl zum Heizen sowie gewisse Lebensmittel genießen ebenfalls eine Ausnahmereglung.

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