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15. Dezember 2016

HBCD-haltige Dämmstoffe nicht wirklich gefährlicher Abfall

BUNDESGÜTEGEMEINSCHAFT RECYCLING-BAUSTOFFE FORDERT DEN BUNDESRAT ZUM HANDELN AUF. EINSTUFUNG SOLL GEÄNDERT WERDEN.
Dämmstoffe aus Polystyrol können das Flammschutzmittel HBCD enthalten. Foto: LiesbethStemkens / pixabay
Die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB) fordert den Bundesrat auf, die AVV-Einstufung von HBCD-haltigen Dämmstoffen als gefährlichen Abfall rückgängig zu machen. Die BGRB appelliert an die Bundesländer, in der Plenarsitzung des Bundesrates am heutigen 16. Dezember die zum 30. September in Kraft getretene Änderung der AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) hinsichtlich der Einstufung von HBCD haltigen Dämmstoffen wieder zurückzunehmen. Diese bislang als Baumischabfall entsorgten Dämmstoffe wurden in der AVV als gefährlicher Abfall eingestuft. Dies führt, trotz verschiedener Nachbesserungserlasse, in den Bundeländern zu Entsorgungsnotständen, so dass Baustopps angeordnet werden müssen, insbesondere wenn bei Dächern oder Fassadenarbeiten größere Mengen an HBCD haltigen Dämmstoffabfällen anfallen.

 

Sanierungsstau im Bereich von Wärmedämm- und Modernisierungsmaßnahmen

Auch wenn das mineralische Baustoff-Recycling nicht unmittelbar betroffen ist, belastet die Entsorgungsproblematik HBCD-haltiger Abfälle die gesamte Bau-, Abbruch- und Recyclingbranche in unnötiger Weise, erklärt Wolfgang Türlings, Vorsitzender der BGRB. Hierdurch droht auch ein Sanierungsstau im Bereich von Wärmedämm- und Modernisierungsmaßnahmen, der sowohl den klima- als auch den energie- und wohnungspolitischen Zielsetzungen des Bundes und der Länder widerspricht. Die BGRB hält es deshalb für zwingend erforderlich, durch die Änderung der AVV die Einstufung HBCD haltiger Dämmstoffe als gefährlichen Abfall wieder rückgängig zu machen, so Türlings. Unstrittig ist, dass die besagten Dämmstoffe restlos aus dem Wirtschaftskreislauf entfernt werden müssen.

 

Vollständige Vernichtung von HBCD

Doch bereits mit der bisher regelmäßig praktizierten thermischen Verwertung von Polystyrol-Abfällen, zusammen mit anderen Baumischabfällen, erfolgte die vollständige Vernichtung von HBCD und damit die Erfüllung jeglicher EU Vorgaben. Einer drüber hinausgehenden Einstufung von HBCD haltigen Dämmstoffen als gefährlichen Abfall bedarf es also unter Umweltgesichtspunkten nicht.
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