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28. November 2016

Abfallverzeichnis: Baugewerbe fordert Korrektur

BIS ZU 7.000 EURO PRO TONNE: ZENTRALVERBAND SIEHT ENTSORGUNGSNOTSTAND BEI DÄMMSTOFFEN MIT HBCD.
Dämmstoffe aus Polystyrol können das Flammschutzmittel HBCD enthalten. Foto: LiesbethStemkens / pixabay
„Die Abfallverzeichnis-Verordnung muss dringend geändert werden, damit Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten, nicht länger als gefährlicher Abfall eingestuft werden“, fordert Felix Pakleppa. Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe will auf diesen Missstand im Vorfeld der Umweltministerkonferenz am 30. November 2016 hinweisen. Denn seit dem 1. Oktober 2016 werden Polystyrol-Dämmstoffe, die mehr als 1 Gramm pro Kilogramm des Flammschutzmittels HBCD (Hexabromcyclododekan) enthalten, von der Abfallverzeichnis-Verordnung als „gefährlicher Abfall“ eingestuft.  Diese Einstufung führt zu erheblichen Entsorgungsengpässen in der Bauwirtschaft, da die thermische Verwertung, die noch bis Ende September problemlos und umweltgerecht möglich war, durch die Müllverbrennungsanlagen nicht mehr realisiert werden kann.

 

Entsorgungskosten von bis zu 7.000 Euro

Als Folge der Einstufung als gefährlicher Abfall sind zudem die Entsorgungskosten für HBCD-haltige Dämmstoffe exorbitant gestiegen: Kostete die Entsorgung bislang rund 200 Euro pro Tonne, so belaufen sich die Entsorgungskosten aufgrund der Neueinstufung nun auf bis zu 7.000 Euro pro Tonne. Die Steigerung der Entsorgungskosten sowie der seit Oktober bestehende Engpass bei der Verwertung stellen die Unternehmen der Bauwirtschaft aber auch die Auftraggeber vor große praktische und finanzielle Schwierigkeiten. „Insbesondere die Gebäudesanierung kommt ins Stocken. Denn die Unternehmen wissen nicht, wie sie ausgebautes Dämmmaterial wieder loswerden. Das kann nicht im Sinn des Klimaschutzes sein", so Pakleppa. Dass dieser Weg möglich und gangbar ist, zeigt ein Blick nach Österreich. Das dortige Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat aktuell in einem Erlass bestätigt, dass in Österreich HBCD-haltiges Styropor auch zukünftig als nicht gefährlicher Abfall einzustufen ist. Es darf in Müllverbrennungsanlagen für nicht gefährliche Abfälle weiterhin mit verbrannt werden. 

 

Vorbild von Österreich folgen

Vor diesem Hintergrund fordert das Baugewerbe die Umweltminister von Bund und Ländern auf, dem Vorbild Österreichs zu folgen und die Abfallverzeichnis-Verordnung entsprechend zu ändern, damit HBCD-haltige Dämmstoffe zukünftig nicht mehr als gefährlicher Abfall eingestuft werden. Nur so könne der drängende Entsorgungsnotstand, die zu beobachtende Kostenexplosion sowie die gravierenden Probleme der bauausführenden Unternehmen und der Bauherren effizient gelöst werden.
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